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Neubauten
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Sämtliche ingenieurtechnischen Leistungen der
Tragwerksplanung nach §64 HOAI werden erbracht.
Beispielhaft sind dies: |
- Beraten in statisch-konstruktiver Hinsicht unter
Berücksichtigung der Standsicherheit, der Gebrauchstauglichkeit
und der Wirtschaftlichkeit
- Entwurf möglicher Tragwerksvarianten
- Erstellen der prüffähigen statischen Berechnung
(„Genehmigungsstatik“)
- Zeichnen von Schal- und Bewehrungsplänen zur Bauausführung
- Ingenieurtechnische Kontrolle der Bauausführung (z.B.
Bewehrungsabnahmen)
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Erforderliche Berechnungen werden mit modernster Hard- und Software
in 3D-Form durchgeführt. Somit ist es möglich evtl. Schwachstellen
aufzudecken, das Tragwerk zu optimieren und so wirtschaftlich,
technisch und ästhetisch optimierte Lösungen zu erhalten.
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