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Sämtliche ingenieurtechnischen Leistungen der Tragwerksplanung nach §64 HOAI werden erbracht. Beispielhaft sind dies:
  • Beraten in statisch-konstruktiver Hinsicht unter Berücksichtigung der Standsicherheit, der Gebrauchstauglichkeit und der Wirtschaftlichkeit
  • Entwurf möglicher Tragwerksvarianten
  • Erstellen der prüffähigen statischen Berechnung („Genehmigungsstatik“)
  • Zeichnen von Schal- und Bewehrungsplänen zur Bauausführung
  • Ingenieurtechnische Kontrolle der Bauausführung (z.B. Bewehrungsabnahmen)

Erforderliche Berechnungen werden mit modernster Hard- und Software in 3D-Form durchgeführt. Somit ist es möglich evtl. Schwachstellen aufzudecken, das Tragwerk zu optimieren und so wirtschaftlich, technisch und ästhetisch optimierte Lösungen zu erhalten.

 


 

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